AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bildungsdienstleistungen

 

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der E-Profi Education AG (nachfolgend EP) und dem Kunden (nachfolgend Kunde, gleichermassen gültig für Frauen, Männer und Diverse) für Bildungsdienstleistungen, welche auf der Webseite www.e-profi.ch (nachfolgend Webseite) angeboten oder mit dem Kunden besonders vereinbart werden. Die Webseite wird betrieben von:

E-Profi Education AG
UID CHE-101.863.607
Büechliberg 2, 8733 Eschenbach SG
+41 55 250 59 59, info@e-profi.ch

Mit der Anmeldung für eine Bildungsdienstleitung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB und der Datenschutzerklärung einverstanden und bestätigt, zum Abschluss rechtsverbindlicher Verträge befugt und mindestens 18 Jahre alt zu sein. Mit dem Kunden abgeschlossene Einzelvereinbarungen gehen den vorliegenden AGB vor. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. EP behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Alle Änderungen werden mit der Veröffentlichung der neuen AGB auf der Webseite wirksam. Der massgebliche Zeitpunkt für die Anwendbarkeit der gültigen AGB ist das Datum der Anmeldung für eine Bildungsdienstleistung.

 

2. Anmeldung (Vertragsabschluss)

Die Anmeldungen haben schriftlich zu erfolgen und sind für die gesamte Dauer der Bildungsdienstleistung verbindlich. Mit der Einreichung der Anmeldung akzeptiert der Kunde die aufgeführten Leistungen zu den Bedingungen in diesen AGB. E-Mails sind mangels anderslautender Vereinbarung der Schriftlichkeit gleichgestellt.

Die Studienplätze sind begrenzt und werden nach der Reihenfolge der Einreichung der Anmeldung vergeben. Die Anmeldung wird nach Überprüfung der Aufnahmebedingungen durch die Schulleitung und der schriftlichen Anmelde- oder Aufnahmebestätigung wirksam. Wenn sich der Kunde nicht innert 10 Tagen nach Erhalt der Anmelde- und Aufnahmebestätigung mit einem gegenteiligen Bescheid bei EP meldet, gilt dies als definitive Bestätigung der Bildungsdienstleistungen und die Anmeldung ist somit verbindlich.

Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Kunde, die Kosten gemäss Ausschreibung zu begleichen. Bei Angabe eines Dritten als Rechnungsempfängers (z.B. der Arbeitgeber), bleibt der Kunde gegenüber EP Schuldner:in. EP behält sich jederzeit das Recht vor, Lehrgangsanmeldungen ohne Angaben von Gründen abzulehnen. In diesem Fall wird der Kunde umgehend benachrichtigt.

 

3. Zulassung

Die Zulassungsbedingungen zu den Bildungsdienstleitungen sind auf der Webseite aufgeführt. Bei eidgenössisch anerkannten Bildungsgängen gelten zudem die entsprechenden Gesetze und Verordnungen des jeweiligen Verbandes. Werden Vorkenntnisse im Rahmen eines Lehrganges angerechnet, können Kosten in Absprache mit EP reduziert werden.

 

4. Vertragspflichten von EP

EP ist zur sorgfältigen, gewissenhaften und getreuen Ausführung der Bildungsdienstleistung verpflichtet. Ein bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet. EP ist zu allen Handlungen ermächtigt, die zur ordnungsgemässen Ausführung des Auftrags gehören. EP ist verpflichtet, angemessen ausgebildete und mit den nötigen Fachkenntnissen versehene Dozierende einzusetzen und diese bei der Auftragsausführung fortlaufend zu betreuen und zu kontrollieren. EP ist berechtigt, für die Erfüllung des Auftrags nach eigenem Ermessen Dritte (z.B. Gastdozierende) beizuziehen. In diesem Fall sorgt EP dafür, dass die vertraglichen Pflichten durch den Dritten eingehalten werden.

EP stellt moderne Schulungsinfrastruktur, Arbeitsmittel (z.B. Messmodelle, Labore, Lerninseln etc.), fachspezifische und bildungsbezogene Unterlagen und verschiedene Aufenthaltszonen zur Verfügung.

 

5. Durchführung der Bildungsdienstleitung

Sind für eine Bildungsdienstleitung bis spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Start nicht genügend Kunden angemeldet, kann die Bildungsdienstleitung verschoben oder in Ausnahmefällen auch annulliert werden. Die betroffenen Kunden werden umgehend durch EP informiert. In diesem Falle werden bereits bezahlte Beträge vollumfänglich zurückerstattet. Ansprüche darüber hinaus können nicht geltend gemacht werden.

 

6. Meldepflicht

EP muss in folgenden Fällen unverzüglich schriftlich informiert werden:

  • Änderung Privatadresse, Telefon, E-Mail
  • Änderung bzw. Wechsel Arbeitgeber
  • Änderung Geschäftsadresse, Telefon, E-Mail

 

Geschickte Mails an die zuletzt gemeldete Mail-Adresse oder an die offizielle Schul-E-Mail-Adresse (vorname.nachname@stud.e-profi.ch) gelten als ordnungsgemäss zugestellt. Der Kunde ist verpflichtet, seinen offiziellen Schul-E-Mail-Account regelmässig zu prüfen.

 

7. Kursdaten

Die Festlegung und Planung der Unterrichtstage werden durch EP bestimmt. EP behält sich das Recht vor, einen Termin aufgrund unvorhergesehener Umstände (z.B. Krankheitsfälle bei den Dozierenden) abzusagen oder zu verschieben. Der Kunde wird darüber proaktiv von EP informiert. Sollte der Kunde den vereinbarten Termin, aus welchen Gründen auch immer, nicht wahrnehmen können, hat er sich bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der Leistungserbringung abzumelden. Bei nicht Wahrnehmen eines vereinbarten Termins, besteht für den Kunden kein Anspruch auf Rückerstattung.

 

8. Gebühren der Bildungsdienstleistung

Die Gebühren für die Bildungsdienstleistungen sind in den Ausschreibungen auf der Webseite aufgeführt. Die Gebühren der gewählten Bildungsdienstleistung sind für die gesamte Dauer garantiert und bleiben unverändert. Zusätzliche Gebühren, wie externe Prüfungsgebühren, Exkursionen und Anlässe ausserhalb des regulären Unterrichtes, sind durch den Kunden selbst zu bezahlen. Kosten für Schulmaterialien wie Bücher, Kopien usw. sind vom Kunden zu übernehmen, wenn diese nicht explizit in den Gebühren des Bildungsproduktes aufgeführt sind. Nach einer Kündigung oder einer Neuanmeldung durch den Kunden gelten die zum Zeitpunkt der Neuanmeldung gültigen Konditionen und AGB. Die Gebühren für Repetitions-, Nach- oder Wiederholungsprüfungen sowie für zusätzliche Leistungen sind in der jeweils aktuell geltenden Gebührenordnung geregelt.

 

9. Rechnungsstellung und Zahlungskonditionen

Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage netto ab Erhalt der Rechnung. Bei Bildungsdienstleistungen mit einer Dauer von mehr als 10 Präsenztagen werden Teilrechnungen gestellt (in der Regel quartalsweise). Bei verspäteter Zahlung wird eine Mahngebühr von
CHF 20.00 pro offene Rechnung belastet. Bei Nichteinhalten der Zahlungstermine behält sich EP das Recht vor, Leistungsnachweise bis zur Bezahlung zurückzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden vom Besuch der Bildungsdienstleistung auszuschliessen.

 

10. Subventionierung

Das Beantragen der Subventionen des Bundes oder anderer Organisationen ist Sache des Kunden.

 

11. Programmänderung und Unterrichtsausfall

Die Umplanung oder Annullation von Bildungsdienstleistungen bleiben EP vorbehalten. Falls Lernstunden aus Gründen, welche EP zu vertreten hat, ausfallen, werden diese in der Regel nachgeholt.

 

12. Prüfungen

Die Kosten für externe Prüfungen sowie für Diplomarbeiten sind nicht in den Gebühren der Bildungsdienstleistung enthalten. Für sämtliche weiteren Bestimmungen verweist EP auf die entsprechenden Verbandsreglemente sowie Zahlungs- und Mahnverordnungen der durchführenden Verbände und Organisationen.

 

13. Geistiges Eigentum und Urheberrecht

EP behält in vollem Umfang sämtliche Urheberrechte an den Arbeitsergebnissen des Kunden. Die Lehrgangsunterlagen sind ohne speziellen Hinweis immer Eigentum von EP. Sie dürfen ohne schriftliche Zustimmung von EP oder dem Verfasser weder vervielfältigt, verarbeitet, verbreitet noch zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden. Der Kunde nimmt ebenfalls zur Kenntnis, dass die von EP zur Verfügung gestellten Unterlagen urheberrechtlich geschützt sind. Jede über die eigene private Nutzung hinausgehende Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwendung dieser Inhalte sind dem Kunden ausdrücklich untersagt. Es ist ebenfalls untersagt, abgegebene Unterlagen und Materialien aus den Räumlichkeiten von EP zu entfernen und mit nach Hause zu nehmen. Dem Kunden ist es verboten, Unterlagen bei Open-AI-Technologien (z.B. ChatGPT) hochzuladen, da dies einer Veröffentlichung entspricht. Bei Zuwiderhandlung können rechtliche Schritte ergriffen werden.

 

14. Abmeldung von Bildungsdienstleistungen

Der Abbruch der Inanspruchnahme von Bildungsdienstleistungen und damit der Rücktritt vom Vertrag ist EP schriftlich oder per Mail (info@e-profi.ch) zuzustellen.

14.1 Abmeldung von Bildungsdienstleistungen mit einer Dauer von mehr als 10 Präsenztagen

Bei einem Abbruch von Bildungsdienstleistungen mit einer Dauer von mehr als 10 Präsenztagen entstehen bis 8 Wochen vor dem Start für den Kunden keine Kosten. Bereits bezahlte Beträge werden vollumfänglich zurückerstattet. Bei einem Abbruch und damit Rücktritt 8 Wochen oder weniger vor dem Start oder während der Bildungsdienstleistung, sind aufgrund der Kleinklassen die gesamten Gebühren geschuldet. Muss zum Inkasso der Rechtsweg (Betreibung) bestritten werden, wird ein Pauschalbetrag von CHF 200.00 zzgl. Verzugszins von 5 % p.a. fällig.

14.2 Abmeldung von Bildungsdienstleistungen mit einer Dauer bis max. 10 Präsenztagen

Bei einem Abbruch von Bildungsdienstleistungen mit einer Dauer bis max. 10 Präsenztagen entstehen bis 4 Wochen vor dem Start für den Kunden keine Kosten. Bereits bezahlte Beträge werden vollumfänglich zurückerstattet. Bei einem Abbruch und damit Rücktritt 4 Wochen oder weniger vor dem Start oder während Bildungsdienstleistung sind die gesamten Gebühren geschuldet. Muss zum Inkasso der Rechtsweg (Betreibung) bestritten werden, wird ein Pauschalbetrag von CHF 200.00 zzgl. Verzugszins von 5 % p.a. fällig.

 

15. Absenzen

Bei vereinzelten Absenzen und Nichterscheinen während der Bildungsdienstleistung (private Gründe, Militärdienst etc.) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

 

16. Versicherung und Haftung

Der Abschluss einer Versicherung (AHV, Unfall, Haftpflicht, Diebstahl, etc.) ist Sache des Kunden. Allfällige Sachbeschädigungen an Objekten von EP, welche durch unsachgemässen Gebrauch oder mutwillig entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. EP lehnt jegliche Haftung gegenüber entstandenen Schäden in den durch sie organisierten Bildungsdienstleistungen ab.

 

17. Ausschluss

Kunden, die den Anforderungen der Schule nicht genügen, dem Unterricht unbegründet fernbleiben oder sich ungebührlich benehmen, können durch EP vom Schulbesuch ausgeschlossen werden. Auch ist EP jederzeit dazu berechtigt, bei schwerwiegenden Vorfällen ein Hausverbot zu erteilen. Im Fall eines Ausschlusses hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung und es sind sämtliche offenen Rechnungen sowie eine zusätzliche Umtriebsgebühr von
CHF 200.00 geschuldet.

 

18. Copyright von Bild- und Videomaterial

Das von EP während der Bildungsdienstleistung erstellte Bild- und Videomaterial wird nur veröffentlicht und zu Werbezwecken verwendet, wenn der Kunde die separate Einverständniserklärung unterzeichnet. Der Kunde wird in jedem Fall vor der Erstellung von Bild- und Videomaterial explizit darauf hingewiesen und hat die Möglichkeit, die Einverständniserklärung abzulehnen.

 

19. Nutzungsrecht

EP darf, die während des Unterrichtes vom Kunden erarbeiten Lehr- und Lernmaterialien veröffentlichen und zu weiteren Schulungszwecken nutzen. Werden Unterlagen erarbeitet, die vertrauliche Informationen enthalten, kann der Kunde EP eine Vertraulichkeitserklärung zur Unterschrift vorlegen.

 

20. Geheimhaltung

EP ist verpflichtet, Dritten gegenüber Stillschweigen über alle ihr vom Kunden anvertrauten oder sonst bekannt gewordenen geschäftlichen, betrieblichen oder technischen Informationen und Vorgänge zu wahren, welche vertraulichen Charakter haben. Diese Pflicht besteht über die Beendigung des Vertrags uneingeschränkt fort.

 

21. Haftung

EP erbringt die vereinbarten Bildungsdienstleistungen mit der nötigen Sorgfalt. EP haftet nur für Schäden, soweit sie ihre direkte Ursache in einer nachgewiesenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der vertraglichen Pflichten oder anderer Sorgfaltspflichten durch EP haben. Soweit gesetzlich zulässig, ist jede weitere Haftung aus dem Vertrag oder aus einem anderen Rechtsgrund ausdrücklich ausgeschlossen.

 

22. Höhere Gewalt

Im Falle höherer Gewalt, d.h. bei Eintritt von Ereignissen ausserhalb der Kontrolle der betroffenen Parteien (wie beispielsweise bei behördlichen Anordnungen und Massnahmen, Arbeitskonflikten, Fällen von Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, usw.), welche die Leistungserfüllung wesentlich beeinträchtigen oder verunmöglichen, hat die betroffene Partei die andere Partei von der Art des betreffenden Ereignisses und seiner voraussichtlichen Dauer so rasch wie möglich schriftlich zu benachrichtigen. In diesem Fall ist die betroffene Partei berechtigt, die Erfüllung ihrer Leistung im Umfang der Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, hat aber bei Dahinfallen des betreffenden Ereignisses die Leistungserbringung umgehend wieder aufzunehmen. Die Parteien werden sich in guten Treuen bemühen, die Auswirkungen eines Ereignisses von höherer Gewalt so weit wie möglich zu reduzieren.

 

23. Datenschutz

Durch die Anmeldung erklärt sich der Kunde mit der Be- und Verarbeitung seiner Personendaten unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes für Zwecke der Abwicklung der Bildungsdienstleistungen, sowie mit der Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit beruflicher Bildung bis auf Widerruf einverstanden. EP verpflichtet sich, alle Daten vertraulich zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben. EP ist zudem berechtigt, Daten an deren Partnerunternehmen weiterzugeben, wenn dies zur Erbringung der Bildungsdienstleistungen notwendig ist (z.B. können bei der Durchführung einer Bildungsdienstleistung dritte Unternehmen involviert sein). Vorbehalten bleibt die Weitergabe von Daten, zu der EP gesetzlich verpflichtet ist (z.B. gesetzliche Rechenschaftspflichten gegenüber den Behörden).

 

24. Schlussbestimmungen

Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grund rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sofern nichts anderes vereinbart, gilt die unwirksame Bestimmung als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung und dem Willen der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weitestgehend Rechnung trägt. Gleiches gilt für eventuelle Lücken in diesen AGB. Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung.

 

Der Gerichtsstand ist der Sitz von EP, soweit das Gesetz keine zwingenden Gerichtsstände vorsieht.

Eschenbach SG, September 2024

 

 

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