Covid-19 CORONA Schutzkonzept

Umstellung auf Fernunterricht ab 02. November 2020

 

Das Schutzkonzept von E-Profi stellt sicher, dass die folgenden Vorgaben eingehalten werden. Für jede dieser Vorgaben sind ausreichende und angemessene Massnahmen vorgesehen. E-Profi ist für die Auswahl und Umsetzung dieser Massnahmen verantwortlich. E-Profi wird sich hierbei strikt an den Regelungen des Bundesrates und des Kantons St.Gallen halten und die empfohlenen Massnahmen beachten.

 

Der Päsenzunterricht ist ab dem 02.11.2020 verboten!
Ausgenommen sind Unterrichtsaktivitäten, die notwendiger Bestandteil eines Bildungsgangs sind und für deren Durchführung eine Präsenz vor Ort erforderlich sind.

 

  • Alle Personen, die innerhalb der Räume von E-Profi verkehren, halten die Verhaltens- und Hygieneregeln ein
  • An sensiblen Punkten (Eingang, WC) stehen Handhygienestationen zu Verfügung. Dies sind: Händedesinfektionsmittel und/oder Waschbecken mit Flüssigseifespendern und Einmalhandtüchern
  • Auf das Händeschütteln verzichten und Abstand halten
  • In Taschentuch oder Armbeuge husten oder niesen
  • Gebrauchte Masken und Taschentücher in geschlossenen Mülleimern entsorgen
  • Oberflächen sind in regelmässigen Abständen zu reinigen
  • Vor der Benutzung von Messgeräte oder Werkzeuge Hände desinfizieren und/oder Handschuhe getragen.
  • Messgeräte oder Werkzeuge sind nach der Unterrichtseinheit zu desinfizieren. Alternativ können Handschuhe benutzt werden.
  • In allen Räumlichkeiten wird regelmässig und ausgiebig gelüftet, in den Unterrichtsräumen mindestens in den Pausen.
  • Bei Veranstaltungen, auch mit externen Personen, werden die Kontaktdaten der Anwesenden erfasst und für 14 Tage aufbewahrt. Dies ermöglicht das Contact-Tracing.

 

Ab dem 28.10.2020 besteht eine allgemeine Maskenpflicht bei E-Profi!

 

In folgenden Fällen kann von der Maskenpflicht abgewichen werden:

  • Arbeitsbereiche, in denen der Abstand zwischen den Arbeitsplätzen eingehalten werden kann, namentlich in abgetrennten
    Räumen
  • während der Pausen beim Rauchen oder Kaffeetrinken im Aussenbereich unter Einhaltung unter Einhaltung der Abstandsvorgaben
    und Personenzahlbeschränkung
  • Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, müssen ein ärztliches Zeugnis vorweisen. Es wird aber gebeten nach Alternativen (z.B. Face-Shield) zu suchen.
  • Wiederverwendbare Masken sind zulässig

Schutzmasken können im Sekretariat oder an der Materialausgabe in Notfällen zu einem Unkostenbeitrag bezogen werden.

 

Grundsätzlich gilt:

  • Wer sich krank fühlt (insbesondere bei Husten, Halsweh, Kurzatmigkeit, Fieber, Muskelschmerzen oder plötzlichem Verlust des
    Geruchs- oder Geschmacksinns), muss zu Hause bleiben.
  • Positiv getestete Personen und deren Personen im gleichen Haushalt gehen in Isolation. Ein Arztzeugnis oder Vergleichbares
    muss nachgewiesen werden.
  • Bei engen Kontakten ausserhalb des gleichen Haushaltes müssen Personen nicht mehr in Quarantäne, dafür aber konsequent
    Abstand halten, Maske tragen und die Hygieneregeln einhalten.

Weiterführende Informationen:
COVID-19 Webseite des Bundesamt für Gesundheit
COVID-19 Webseite des Kanton St.Gallen

 

Das ausführliche Schutzkonzept kann im Sekretariat eingesehen werden. Eine aktuelle Zusammenfassung kann hier heruntergeladen werden:

Schutzkonzept_02_11_2020_Web