Der Weg zur Fachkundigkeit

Bereits ein Studium abgeschlossen und die Karriere in einem Elektro- oder Kontrollunternehmen oder die Selbständigkeit geplant? Dann ist die Praxisprüfung (PX) gemäss NIV der richtige Weiterbildungsweg dazu. Bis Ende Jahr geht dies noch in zwei Schritten.

Nach einem HF- oder FH-Studium und 3 Jahren Praxis unter fachkundiger Leitung, steht der verkürzte Weg zur Fachkundigkeitsbescheinigung gemäss NIV Artikel 8 offen. E-Profi Education unterteilt diese Weiterbildung noch bis November 2020 nach dem alten Reglement 2010 (R2010) in zwei Schritte. Die Vorteile sind eine höhere Erfolgsquote bei den eidg. Prüfungen und die Beteiligung des SBFI mit 50 % an den Kursgebühren nach der eidg. Prüfungsteilnahme für den ersten Schritt (Kontrollberechtigung).

Schritt 1: Sicherheitsberater / Kontrollberechtigung

Beim Sicherheitsberater-Teil wird die Schemakenntnis abgelegt. Danach erfolgt die Weiterbildung auf die Abschlussprüfung beim EIT.swiss bis wenige Tage vor die Prüfung beim EIT.swiss selbst. Weitere Zusatzkurse zwischen Prüfungsanmeldung und effektivem Prüfungsdatum sind damit überflüssig.

Schritt 2: Fachkundigkeit

Nach der bestandenen Prüfung zum Sicherheitsberater/in wird der Weiterbildungsteil zur Fachkundigkeit mit den Abschlussfächern Projektieren und Technische Projektanalyse in Angriff genommen.

Letzte Möglichkeiten

Die letzten beiden Lehrgang-Starts nach Reglement 2010 (R2010) sind am 18. August und am 03. November 2020 geplant.
Ab März 2021 starten dann die Praxisprüfungen (PXE) nach neuer Prüfungsordnung 2018 (PO2018). Dann erfolgt die Weiterbildung an einem Stück, ohne Einzelabschluss zur Kontrollberechtigung. Die Weiterbildung wird damit im theoretischen Teil kompakter und inhaltlich aktueller. Die Prüfungsvorbereitung bietet dagegen in Zukunft einen der Praxis deutlich näheren Abschluss mit Praktikum und Praxisarbeit. Die SBFI Subjektfinanzierung entfällt allerdings.

Bei PX als auch beim neuen PXE erreicht man die gewünschte Fachkundigkeitsbescheinigung welche zur Eintragung einer Kontroll- oder Installations-Bewilligungs-Nummer beim ESTI berechtigt.