Kontrollberechtigung letztmals in einem Jahr

Per 1. März 2021 wird mit dem/der Sicherheitsberater/-in mit eidg. FA Schluss sein. Beim EIT.swiss sind nur noch Prüfungsanmeldungen für den neuen Elektroprojektleiter Installation & Sicherheit möglich. Damit verlängert sich die Weiterbildung bis zur Erreichung der Kontrollbewilligung auf rund zwei Jahre.

Weiterbildungen werden umfangreicher

Die Berufswahl zum „Elektroinstallateur/in EFZ“ bedeutet lebenslanges Lernen. Nicht selten fiel bisher die Wahl für den ersten Weiterbildungsschritt nach dieser Berufslehre auf den einjährigen „Sicherheitsberater/in mit eidg. FA“. Neu stehen drei weitere Varianten welche zu einem Projektleiter mit eidg. Fachausweis Abschluss führen oder weiterhin mehrerer 3-jährige HF-Studiengänge (z.B. in Elektrotechnik, Gebäudeautomation, Gebäudeinformatik oder weiteren branchennahen Bereichen) zur Wahl.

Per 1. März 2021 wird mit dem „Sicherheitsberater/ in mit eidg. FA“ nun Schluss sein. Beim EIT.swiss (ehemals VSEI) sind danach nur noch Prüfungsanmeldungen für den neuen „Elektroprojektleiter Installation & Sicherheit mit eidg. FA“ möglich. Die Entwicklung der Elektroinstallations-Bildungslandschaft ist umfangreicher geworden. Damit verlängert sich die Weiterbildung bis zum Erreichen der Kontrollbewilligung auf rund zwei Jahre.

Letzte Frist nutzen

Die gegebene Übergangsfrist des EIT.swiss für Weiterbildungen nach dem alten Reglement 2003 (R2003), wozu der „Elektro-Sicherheitsberater mit eidg. FA“ zählt, läuft am 1. März 2021 aus (Prüfungs-Anmeldeschluss). Der letzte Lehrgang-Start nach R2003 und damit auch die letzte Möglichkeit, den einjährigen Kurs bei E-Profi Education zu absolvieren, ist der 2. September 2020. Damit wird sich der Kreis, welcher mit der ersten Klasse BS-01 im Jahr 2003 begonnen hat, mit den BS-Klassen Nummer 48 schliessen.

Danach starten ausschliesslich die Weiterbildungen nach der neuen Prüfungsordnung 2017 (PO2017). Darin enthalten ist die erwähnte Berufsprüfung zum „Elektroprojektleiter/ in Installation & Sicherheit“, welche in Zukunft zur Kontrollberechtigung führt.